Musikvertrieb Lexikon: Alle Begriffe rund um den Musikvertrieb

Musikvertrieb Lexikon: Alle Begriffe rund um den Musikvertrieb

Hier findest du einfache Erklärungen der wichtigsten Fachbegriffe aus den Bereichen digitale Musik, Musikindustrie und Online Musikvertrieb.

BVMI

Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) vertritt die Interessen der großen Labels und Musikunternehmen in Deutschland gegenüber der Politik, Behörden und Verbänden. Außerdem ist er Ausrichter des "Echo Awards" und Mitglied der IFPI, dem internationalen Verband der Musikindustrie.

Cover-Bild

Was muss ich beim Cover-Bild beachten?

Cover-Version

Bei einer Cover-Version werden sowohl die Instrumental- als auch die Gesangsaufnahmen eines bereits vorhandenen Musikstückes komplett neu eingespielt und aufgenommen. Was muss ich bei Cover-Versionen beachten?

Datenänderung

Was ist eine Datenänderung?

Digitale Musik

Unter digitaler Musik versteht man Songs oder Musikstücke, die in Form von Audio-Dateien gespeichert und über das Internet als Download oder Stream verbreitet werden. Im Gegensatz dazu stehen physische Tonträger, wie LP, CD und DVD. Digitale Musik wird heute meist in Form von Musik-Downloads oder -Streams konsumiert.

Digitale Revolution

Als digitale Revolution bezeichnet man die Zeit nach dem Jahr 2000, in der digitale Musik populär wurde und sich erstmals über das Internet verbreitete. Sie führte zu einer Krise der Tonträgerindustrie und des Musikeinzelhandels und zum Erfolg von z.B. iTunes. Durch die digitale Revolution sind zahlreiche neue Geschäftsmodelle in der Musikindustrie entstanden, wie Download-und Streaming-Services, Internet-Radios und digitale Musikvertriebe.

Digitaler Musikvertrieb

Ein digitaler Musikvertrieb (auch Online-Musikvertrieb, Digitalvertrieb oder Content Aggregator) vertreibt die Releases seiner Kunden an Musik-Shops im Internet. Ziel ist der weltweite Verkauf bei Download-Services wie iTunes oder Amazon und Streaming-Diensten wie Spotify oder Deezer. Darüber hinaus übernimmt der digitale Musikvertrieb administrative Aufgaben, wie die Verarbeitung und Konvertierung der Daten und die Abrechnung mit den Musik-Shops.

DRM

Das digitale Rechtemanagement (DRM) ist ein Verfahren zur Kontrolle von Nutzung und Verbreitung digitaler Musik. Es ermöglicht dem Rechteinhaber sein Werk nur in einem bestimmten, von ihm definierten Rahmen, wiederzugeben und zu vervielfältigen. Heute ist der Großteil der digital vertriebenen Musik frei von DRM und somit beliebig oft abspielbar, kopierbar und konvertierbar.

Download Service

Download-Shops bieten ihren Nutzern digitale Musik als Download gegen eine einmalige Gebühr an. Sie bieten sowohl einzelne Titel als auch ganze Alben als Download an. Bekannte Download-Dienste sind z.B. iTunes, Amazon und Google.

EAN

Die European Article Number (EAN) ist eine Produkt-bezogene Kennzeichnung, welche zur Identifizierung einzelner Releases dient. Die Musikindustrie verwendet die EAN zur Kennzeichnung von digitalen Releases (Single, EP, Album) und physikalischen Tonträgern (z.B. LP, CD, DVD). Eine EAN kann auch als maschinenlesbarer Strichcode auf Verpackungen gedruckt und mithilfe von Barcode-Scannern ausgelesen werden.

Explicit Lyrics

Wenn ein Release potenziell jugendgefährdende Song-Texte enthält, muss er beim Vertrieb des Releases mit dem Hinweis "Explicit Lyrics" ("nicht jugendfrei") gekennzeichnet werden.

GEMA

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist eine Verwertungsgesellschaft, welche die Rechte von Urhebern (Komponisten, Textern und Musikverlagen) in Deutschland wahrnimmt. Die Mitgliedschaft bei der GEMA ist freiwillig. Allerdings gibt es bisher keine vergleichbare Alternative zur Verwertung der eigenen Urheberrechte in Deutschland.

GVL

Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) ist eine Verwertungsgesellschaft, welche die Zweitverwertungsrechte von Künstlern, Musikern und Musiklabels wahrnimmt, z.B. für die Aufführung und Nutzung des Werkes durch Vermietung, Verleih oder Sendung im Rundfunk.

IFPI

Die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) ist der internationale Verband der Musikindustrie mit nationalen Organisationen in über 55 Ländern. Deren Hauptaufgaben sind die weltweite Wahrung der Urheberrechte und die Bekämpfung von Musikpiraterie. Sie entscheiden auch über die Vergaberichtlinien von Gold- und Platin-Awards und die Regeln der Musikcharts. In Deutschland wird die IFPI durch den Bundesverband Musikindustrie vertreten.

Independent Label

Independent Labels ("Indies") sind kleine und große Labels, die nicht den markführenden Major Labels angehören, also "unabhängig" sind. Sie haben heute einen Marktanteil von 35-40%.

ISRC

Der International Standard Recording Code (ISRC) ist eine Song-bezogene Kennzeichnung, welche zur Identifizierung einzelner Musik-Titel dient. Er ermöglicht die eindeutige Zuordnung jeder Tonaufnahme zu einem Label oder Musikvertrieb und dient zur Abrechnung der jeweiligen Verkäufe. Bei digitalen Releases wird der ISRC nicht direkt in der Audio-Datei, sondern in den Metadaten zum jeweiligen Release vermerkt.

Labelcode (LC)

Der LC (Labelcode) ist eine Label-bezogene Kennzeichnung für Releases, welche zur Identifizierung des jeweiligen Labels dient. Im Gegensatz zu ISRC und EAN dient der LC nicht zur Verkaufskontrolle sondern in erster Linie zur Verwertung des Senderechts in Radio- und TV-Stationen. Wird ein Song in Hörfunk- oder Fernsehsendung gespielt, kann die Sendeanstalt anhand des LC über die GVL abrechnen. Diese schüttet dann die anfallenden Nutzungsgebühren an das Label aus. Für den Online-Musikvertrieb wird der LC nicht benötigt.

Leistungsschutzrecht

Leistungsschutzrechte an einem Werk haben diejenigen, die an seiner Herstellung beteiligt sind. Also z.B. Interpreten, Studiomusiker, Produzenten und Labels. Die Leistungsschutzrechte der Beteiligten gelten bis 50 Jahre nach der Veröffentlichung des Werkes. Leistungsschutzrechte werden in Deutschland von der GVL wahrgenommen.

Major Label

Als Major Labels werden die weltweit führenden Musikkonzerne bezeichnet. Dazu gehören Universal, Warner und Sony Music. Jedes Major Label setzt sich aus vielen kleineren Labels zusammen. Gemeinsam beherrschen sie rund 60-65% des Musikmarktes. Vor der digitalen Revolution lag ihr Marktanteil bei sogar über 80%. Im Gegensatz zu den Major Labels stehen die Independent Labels.

Masterrecht

Das Masterrecht ist das Recht an der Musikaufnahmen und somit auch zu deren Verbreitung und Vervielfältigung. Unabhängige Musiker, die ihre Werke selbst aufnehmen und produzieren, besitzen das alleinige Masterrecht an den Aufnahmen. Ist der Musiker bei einem Label unter Vertrag, hat je nach Vertrag meist das Label die Masterrechte.

Musikverlag

Ein Musikverlag schützt und verwaltet die Urheberrechte von Textern und Komponisten. Er übernimmt z.B. die Anmeldung des Werkes bei der GEMA oder im Ausland. Zusätzlich kümmert er sich um die Auswertung von Nutzungsrechten und administrative Aufgaben, wie die Abrechnung mit der GEMA.

Online Musik Shop

Online Musik-Shops (auch Stores oder Portale) bieten digitale Musik an. Sie sind je nach Art des Angebots entweder Download- oder Streaming-Services. Mittlerweile gibt es aber auch Mischformen, die sowohl Downloads als auch Streams anbieten. Die bekanntesten Anbieter sind iTunes, Spotify, Amazon, Google und Deezer. Darüber hinaus gibt es weltweit hunderte weitere Shops, die aber nur einen geringen Marktanteil erreichen.

Release

Was ist ein Release?

Release-Löschung (Take Down)

Was ist eine Release-Löschung?

Sample

Was muss ich bei der Verwendung von Samples beachten?

Streaming Service

Ein Streaming-Dienst überträgt digitale Musik über eine Internetverbindung an die Nutzer. Streaming-Dienste finanzieren sich in der Regel über monatliche Gebühren und bieten dafür unbegrenzten Zugang zum gesamten Musik-Angebot. Bekannte Streaming-Dienste sind z.B. Spotify, Apple Music und Deezer.

Urheberrecht

Das Urheberrecht an einem Musikstück hat immer der Schöpfer (Komponist und Texter). In Deutschland ist das Urheberrecht nicht übertragbar und gilt bis 70 Jahre nach dem Tod. Urheber musikalischer Werke können ihre Rechte auch von einem Musikverlag bzw. von der GEMA wahrnehmen lassen.