In Musikforen im Internet wimmelt es von unklaren oder schlichtweg falschen Aussagen zum Schutz der eigenen Musikstücke. So kursieren Gerüchte, dass nur die GEMA oder ein Rechtsanwalt die eigenen Urheberrechte schützen kann. Deshalb wollen wir endlich Klarheit zum Schutz von Urheberrechten an musikalischen Werken schaffen.
Um die Antwort gleich vorweg zunehmen: Das Urheberrecht schützt deine musikalischen Werke bereits im Moment ihrer Entstehung. Rechtsgrundlage dafür ist das "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte" (Urheberrechtsgesetz, kurz UrhG). Voraussetzung für die Anwendung des Urheberrechtsgesetzes ist, dass es sich bei dem Werk um eine persönliche geistige Schöpfung mit einer bestimmten Gestaltungshöhe handelt. Urheber können nur natürliche Personen sein. Bei musikalischen Werken sind das i.d.R. Komponist und Texter des Songs.
Der Urheber kann frei über die Nutzungsrechte an seinem Werk verfügen und selbst entscheiden, ob sein Werk veröffentlicht werden soll und unter welchem Namen. Es ist auch möglich Werke anonym oder unter einem Pseudonym zu veröffentlichen, was allerdings eingeschränkte Verwertungsmöglichkeiten zufolge hat. In Deutschland ist das Urheberrecht nicht übertragbar (einzige Ausnahme: Erbfolge) und bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers gültig.
Weder die GEMA noch Rechtsanwälte oder Plattenfirmen schützen also die Urheberrechte an deinen Werken, sondern das Gesetz. Allerdings muss die Urheberschaft in einer rechtlichen Auseinandersetzung auch nachgewiesen werden können. Und daraus ergibt sich das eigentliche Problem beim Schutz der Urheberrechte…
Wie belege ich meine Urheberrechte?
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen geht es häufig um die Frage, wer ein Werk zuerst geschaffen hat. Dann müssen die Texter und Komponisten ihr eigenes Urheberrecht mithilfe von Zeugen oder Beweismitteln belegen. Da Zeugen aber vergesslich sind oder als parteiisch wahrgenommen werden können, ist es am besten ein schriftliches Beweisstück zu haben.
Eine bisher gängige Praxis den Anspruch auf die eigenen Urheberrechte nachzuweisen war, einem Anwalt oder Notar die Kopie des Tonträgers und gegebenenfalls des ausgedruckten Songtextes oder Notenblattes zu schicken. Der Briefumschlag wird dann gegen eine Gebühr ungeöffnet verwahrt. Der Poststempel dient als Datumsbeleg.
Eine einfachere und modernere Möglichkeit ist die offizielle Veröffentlichung des Werks. Denn so können das beteiligte Label, der Verlag, Musikvertrieb oder sogar Handel im Zweifelsfall das Bestehen des Werks zum Veröffentlichungsdatum bestätigen.
Ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt muss im Einzelfall immer vor Gericht entschieden werden. Ausschlaggebend ist, inwieweit die Erkennungsmerkmale von Text oder Melodie übereinstimmen und wer der tatsächliche Urheber ist. Liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, so besteht Anspruch auf Auskunft, Unterlassung, Schadensersatz und Herausgabe des Gewinns.
Was mache ich, wenn meine Urheberrechte verletzt wurden?
Am besten ist es zu versuchen, direkt Kontakt mit demjenigen aufzunehmen, der deine Rechte verletzt. Kläre ihn darüber auf, dass du die Rechte besitzt und verlange die Unterlassung der Rechtsverletzung (also i.d.R. Löschung der rechtsverletzenden Werke). Ihr könnt euch aber auch vertraglich über die Nutzungsrechte einigen. Bei schweren Rechtsverletzungen solltest du immer einen auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt einschalten.
TIPP! Veröffentliche deine Musik. Deine Werke sind bereits per Gesetz geschützt und mit einer digitalen Veröffentlichung kannst du deine Urheberschaft ganz einfach nachweisen.
Zuletzt aktualisiert 09. Januar 2017