Häufige Fragen (FAQ)Und alle Antworten zum Online Musikvertrieb

Unser Service

  • Wir ermöglichen Musikern, Künstlern, Bands, Produzenten und kleinen Labels ohne Plattenvertrag, ihre eigene Musik weltweit online auf Spotify, iTunes, Apple Music, Amazon, Google, Facebook & Co. zu verkaufen.

    Lade deine Musik einfach auf unserer Webseite hoch. Wir bringen deine Musik in wenigen Tagen auf alle wichtigen Musikservices im Internet. Schnell und zuverlässig in über 170 Ländern. Du behältst alle Rechte und kannst jederzeit kündigen. Und du erhältst 100% vom Verkaufserlös. Musik verkaufen war noch nie so einfach…

    • Weltweiter Musikvertrieb in über 170 Ländern
    • Du erhältst 100% vom Verkaufserlös
    • Deine Musik ist in wenigen Tagen auf allen Musikservices
    • Du hast jedes Jahr neue Musikalben zur Verfügung
    • Du behältst alle Rechte und kannst jederzeit kündigen
    • Du erhältst täglich aktuelle Verkaufszahlen und Statistiken
    • Du kannst unsere Promo Tools kostenlos nutzen
    • Alle benötigten Codes sind inkl. (ISRCs & EAN)
    • Alles online und transparent – ohne Papierkram oder versteckte Kosten
  • 1. Erstelle ein kostenloses Kundenkonto
    2. Wähle eine Flatrate
    3. Lade dein Album hoch und mach Werbung dafür

    Wir machen den Rest.

  • Ein Album kann aus 1-25 Songs bestehen (egal ob Single, EP oder Album) und benötigt ein Cover-Bild sowie die dazugehörigen Produktinfos (z.B. Titel, Künstler, Sprache, Songwriter, Komponist).

  • Wir bieten dir eine einzigartige Musikvertrieb Flatrate. Damit stehen dir jedes Jahr neue Alben zur Verfügung, bei gleich bleibenden Kosten. Alles was du für den Vertrieb deiner Songs benötigst, ist inklusive. Die Flatrate-Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Alben, die du veröffentlichen möchtest. Hier findest du unsere Preise.

  • Vertragsgrundlage sind unsere AGB, die du jederzeit einsehen kannst. Es gibt keine versteckten Bedingungen oder Gebühren und du kannst sofort loslegen und deine Musik verkaufen.

    Im Gegensatz zu anderen Musikvertrieben kannst du bei uns jederzeit kostenlos einzelne Alben löschen oder auch deine Flatrate sofort und fristlos kündigen.

    Wenn du deine Flatrate kündigst, werden alle Alben aus den Musikservices gelöscht und offene Alben verfallen. Du hast weiterhin kostenlos Zugriff auf dein Kundenkonto sowie deine Verkaufszahlen. Neue Alben können aber nur mit einer aktiven Flatrate veröffentlicht werden.

  • Viele Musikvertriebe werben mit 100-500 belieferten Musikservices. Solche Angaben sind absolut irreführend, da hierbei oft jedes Verkaufsland als einzelner Musikservice gezählt wird, also z.B. iTunes mit über 150 Ländern auch 150 mal als Musikservices aufgeführt ist. Selbstverständlich beliefern wir auch alle einzelnen Länder, zählen aber iTunes nur als einen Musikservice. Zudem wird die Anzahl der Musikservices oft künstlich durch vollkommen irrelevante Kleinstanbieter in die Höhe getrieben. Wir verzichten auf solche Marketing-Methoden und beliefern nur zuverlässige und seriöse Musikservices.

    Die 5 größten Musikservices, Spotify, iTunes, Amazon, Google und Deezer, haben zusammen einen Marktanteil von über 90%. Alle von uns belieferten Musikservices decken über 97% des weltweiten digitalen Musikmarktes ab. Allein die Qualität und Reichweite der Musikservices ist entscheidend, nicht die Gesamtanzahl.

  • Mit unseren Flatrates hast du immer volle Kostenkontrolle und Transparenz. Du hast jedes Jahr neue Alben zur Verfügung, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen. Und da es nur eine Zahlung pro Jahr gibt, sparst du nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Papierkram.

    Bei anderen Musikvertrieben zahlst du jedes Jahr für die bereits vorhandenen Alben und zusätzlich für alle neuen Alben. So werden deine Kosten mit der Zeit immer höher und der Aufwand steigt. Um die Kosten zu begrenzen, bleibt dir nur die Möglichkeit, alte Alben zu löschen. Das kann nicht in deinem Interesse sein.

    Vorsicht vor Musikvertrieben mit einmaligen Kosten pro Album! Diese Anbieter finanzieren sich ausschließlich durch Neukunden und nicht nach tatsächlichem Aufwand (Speicherkosten, Abrechnungen, Buchhaltung, Support, Updates, Weiterentwicklung). Wenn ein Musikvertrieb nur einmalig Gebühren, für theoretisch "1000 Jahre Service" berechnet, ist das höchst unseriös.

  • Du kannst deine Flatrate ganz einfach und sicher per PayPal bezahlen (über PayPal-Guthaben, Visa, American Express, Master Card oder SEPA-Lastschrift). Eine Verrechnung mit den Verkaufserlösen ist nicht möglich. Bei der Zahlung fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

    Die Auszahlung deines Guthabens kann wahlweise auf dein Bankkonto (Deutschland und Österreich) oder PayPal-Konto (weltweit) erfolgen. Bei der Auszahlung über PayPal fallen die üblichen PayPal-Gebühren an.


  • Wenn deine Zahlung nicht eingezogen werden kann (z.B. wegen fehlerhaften Angaben, Mangel an Deckung, Rückgabe oder Widerspruch), bleibt dein Flatrate-Vertrag davon unberührt. Du bist weiterhin zur Zahlung der offenen Gebühren verpflichtet, zuzüglich Rückbuchungskosten. Bei Rückbuchungen senden wir dir eine Email mit einem Zahlungs-Link zu. Der Zugang zu deinem Kundenkonto wird bis zum Zahlungseingang eingeschränkt.

    Sollte deine Zahlung offen bleiben, wird ein Mahnverfahren eingeleitet, wodurch zusätzliche Mahnkosten entstehen. Um das zu vermeiden, bitten wir dich, den offenen Betrag direkt nach Erhalt der Email mit Zahlungs-Link zu begleichen, spätestens innerhalb von 14 Tagen.

    Betrugsversuche sind zwecklos! Um vorsätzlichen Rechtsverletzungen oder Betrugsversuchen vorzubeugen, wird deine IP-Adresse von uns gespeichert.

Upload Vorgaben

    • 1-25 Songs als WAV-Datei (16 Bit mit 44,1 kHz) oder hochwertige MP3-Datei
    • Cover-Bild als JPG-Datei mit 3000x3000 Pixel (300dpi, RGB-Farbmodus)
    • Produktinfos wie Titel, Künstler, Sprache, Songwriter, Komponist etc.


    HINWEIS: Bitte beachte alle Vorgaben für Titel, Künstlername und Cover-Bild, um unnötige Verzögerungen oder Probleme beim Vertrieb deiner Musik zu vermeiden. Minderwertige Cover-Bilder werden von den Musikservices abgelehnt. Wenn du kein Cover-Bild hast, kannst du einfach unseren Cover-Bild Creator während des Uploads deiner Musik nutzen, um ein hochwertiges Cover-Bild zu erstellen.

  • Die max. Spieldauer eines Songs/Tracks ist 10 Minuten (min. 10 Sekunden). Die übliche Länge liegt bei 2-5 Minuten. Ein gesamtes Album darf max. 120 Minuten lang sein.

    Songs mit Überlänge (zw. 7-10 Minuten) haben folgende Nachteile:

    • kosten meist genau so viel wie kurze Songs
    • werden meist nicht im Radio gespielt
    • sind meist nur mit dem gesamten Album erhältlich (nicht als Song-Download)
    • in einigen Ländern werden die Urheber-Abgaben nach der Anzahl der angefangenen Minuten berechnet (z.B. USA). Je länger der Song, desto höher die Abgaben pro Download. Du verdienst also weniger, als mit kürzeren Songs.
  • Bei Album- und Song-Titeln empfehlen wir auf ungewöhnliche Schreibweisen und Sonderzeichen soweit wie möglich zu verzichten, damit die Veröffentlichung einwandfrei funktioniert und die Songs leicht in den Musikservices gefunden werden können.

    Damit dein Album von den Musikservices angenommen wird, musst du folgende Vorgaben einhalten:

    • GROSSSCHRIFT ist nicht erlaubt.
    • Bei deutschen Titeln muss die deutsche Rechtschreibung eingehalten werden (insb. Groß- und Kleinschreibung, Umlaute sind erlaubt).
    • Bei englischen Titeln muss der erste Buchstabe jedes Wortes großgeschrieben werden (Ausnahmen: a, an, and, as, but, for, from, of, or, so, the, to, yet). Bei allen Titeln in anderen Sprachen gilt die jeweilige Rechtschreibung.
    • Der Titel darf keine Künstlernamen, Featuring Artist oder Version-Angaben enthalten (dafür sind eigene Eingabefelder vorgesehen).
    • Der Titel darf keine Zusatzinfos enthalten (z.B. Hinweise zum Künstler, Album oder Song, Track-Nummer, Jahreszahl, Genre, Explicit Lyrics, BPM, Produzent, Der Sommerhit, Top Hit, Best of etc.).
    • Der Titel darf keine Format-Angaben enthalten (z.B. Single, EP, Album, Mixtape).
    • Der Titel darf keine Angaben zur Verfügbarkeit enthalten (z.B. Limited Edition, Exclusive, Digital Only, Erhältlich ab, Jetzt auf iTunes, etc.).
    • Der Titel darf keine Übersetzungen enthalten (z.B. "The Love Song - Das Liebeslied").
    • Der Titel darf nicht zu allgemein sein (z.B. Track 1, Beat 2, Titel 3, Instrumental, New Song, Demo etc.).
    • Der Album-Titel muss mit dem Titel auf dem Cover-Bild übereinstimmen.
    • Bei Alben mit 1-3 Songs muss der Album-Titel mit einem der Song-Titel übereinstimmen.
    • Titel mit mehreren Teilen, wie z.B. Volume 1 oder Part 2, müssen "Titel X, Vol. 1" bzw. "Titel Y, Pt. 1" geschrieben werden.
    • Werden mehrere Songs auf einem Track zusammen gefasst ("Medley"), müssen die einzelnen Titel mit Schrägstrich getrennt werden (z.B. Titel X / Titel Y).
    • Bei Remixes muss als Version "Remix" ausgewählt werden. Zusätzlich kann im Song-Titel der Remixer (falls vorhanden) wie folgt angegeben werden: "Song Titel (Remix by XY)". Beachte dabei die Vorgaben für Remixes.
    • Bei "Sprache (Titel)" muss die Sprache ausgewählt werden, in der der Titel geschrieben ist (nicht die Sprache des Song-Textes).
    • Bei "Sprache (Songtext)" muss die Sprache des Song-Textes ausgewählt werden (bei Titeln ohne Songtext immer "Instrumental").
    • Titel mit asiatischen, arabischen oder kyrillischen Schriftzeichen können wir leider nicht annehmen. Wenn die Titel entsprechend in lateinischer Schrift dargestellt werden, werden alle Musikservices außer iTunes beliefert. Um solche Probleme zu vermeiden, kannst du einfach einen englischen Titel wählen.
    • Titel dürfen nicht gegen Marken-, Urherber- oder Persönlichkeitsrechte verstoßen oder andere Rechte Dritter verletzen.
    • Titel dürfen nicht irreführend sein.


    Bitte beachte alle Vorgaben, um unnötige Verzögerungen oder Probleme beim Vertrieb deiner Musik zu vermeiden. Damit der Vertrieb einwandfrei funktioniert, werden falsche Schreibweisen von uns, soweit möglich, vorab korrigiert.

    Bei Bedarf kannst du Titel nachträglich durch eine Datenänderung anpassen.

  • Bei Künstler- und Band-Namen empfehlen wir auf ungewöhnliche Schreibweisen und Sonderzeichen soweit wie möglich zu verzichten, damit die Veröffentlichung einwandfrei funktioniert und der Künstler leicht in den Musikservices gefunden werden kann.

    Damit dein Album von den Musikservices angenommen wird, musst du folgende Vorgaben einhalten:

    • Der Künstlername muss einzigartig und unverwechselbar sein und darf nicht bereits von einem anderen Künstler oder einer Band verwendet werden (siehe auch Was ist, wenn mein Künstlername bereits vergeben ist?).
    • Jeder Künstlername muss in einem eigenen Feld eingetragen werden. Featuring Artists müssen in den entsprechenden Feldern eingetragen werden.
    • GROSSSCHRIFT ist nicht erlaubt.
    • Der Künstlername darf keine Zusatzinfos enthalten (z.B. aka, Instrument, Zugehörigkeit zu einer Band, sonstige Infos zum Künstler etc.).
    • Einzelne Bandmitglieder dürfen nicht als Künstler angegeben werden.
    • Der Künstlername darf nicht zu allgemein sein (z.B. John, J.D., DJ John, Workout Mix, Top Hits, Ultimate Charts, Super Karaoke, Meditation, Instrumental Band, Vocal Artist etc.).
    • Bei mehr als 3 Künstlern auf einem Album (Featuring Artists nicht mitgezählt) muss in den Produktinfos "Various Artists" als Haupt-Künstler angegeben werden und in den Song-Infos die Namen der jeweiligen Künstler.
    • Kombinierte Künstlernamen (z.B. Ernie & Bert, Ernie and Friends, Ernie, Bert and the Muppets etc.) sind nur dann erlaubt, wenn die Künstler ausschließlich zusammen auftreten. Die Künstler dürfen nicht unabhängig voneinander tätig sein.
    • Künstlernamen dürfen nicht gegen Marken-, Urherber- oder Persönlichkeitsrechte verstoßen oder andere Rechte Dritter verletzen.
    • Künstlernamen dürfen nicht irreführend sein.


    Bitte beachte alle Vorgaben, um unnötige Verzögerungen oder Probleme beim Vertrieb deiner Musik zu vermeiden. Damit der Vertrieb einwandfrei funktioniert, werden falsche Schreibweisen von uns, soweit möglich, vorab korrigiert.

    Bei Bedarf kannst du Künstlernamen nachträglich durch eine Datenänderung anpassen.

  • Das Cover-Bild muss als JPG-Datei mit einer Größe von 3000x3000 Pixeln hochgeladen werden. Das Cover-Bild spielt eine entscheidende Rolle für den Verkaufserfolg deiner Musik.

    Damit dein Album von den Musikservices angenommen wird, musst du folgende Vorgaben einhalten:

    • Das Cover-Bild darf keine unscharfe/pixelige Fotos, Grafiken, Texte oder Bild-Kollagen enthalten. Minderwertige Cover-Bilder werden von den Musikservices abgelehnt.
    • Das Cover-Bild darf keine Zusatzinfos zum Album enthalten (z.B. Musik-Genre, Instrumente, Sommerhit, Hit-Single, Spendenaktion etc.).
    • Das Cover-Bild darf keine Trackliste oder mehrere Song-Titel enthalten.
    • Das Cover-Bild darf keine Kontaktdaten enthalten (z.B. Internet-Adresse, Email, Telefonnummer, Social Media-Links etc.).
    • Das Cover-Bild darf keine Format-Angaben enthalten (z.B. Single, EP, Album, Mixtape, inkl. Booklet etc.).
    • Das Cover-Bild darf keine Angaben zur Verfügbarkeit enthalten (z.B. Limited Edition, Exclusive, Digital Only, Erhältlich ab, Jetzt auf iTunes etc.).
    • Das Cover-Bild darf keine Hinweise zu anderen Produkten enthalten (z.B. Die Single zum Album, CD-Logo etc.).
    • Das Cover-Bild darf keine rechtliche Hinweise enthalten (z.B. Copyright-Info, Urheberangaben etc.).
    • Das Cover-Bild darf keine Musikservice-Logos oder andere geschützte Logos enthalten.
    • Das Cover-Bild darf keine pornographische Bilder enthalten.
    • Das Cover-Bild darf keine Namen oder Bilder von Künstlern oder Personen enthalten, die nicht am Album beteiligt sind.
    • Jedes Album muss ein individuelles Cover-Bild haben.
    • Titel und Künstlername auf dem Cover-Bild müssen mit den Angaben in den jeweiligen Eingabefeldern übereinstimmen.
    • Das Cover-Bild darf nicht gegen Marken-, Urherber- oder Persönlichkeitsrechte verstoßen oder andere Rechte Dritter verletzen.
    • Das Cover-Bild darf keine irreführenden Informationen enthalten.
    • Wenn du Fotos, Bilder oder Grafiken aus dem Internet oder Bild-Bibliotheken verwendest, musst du vorher sicher stellen, dass diese für die Bearbeitung und kommerzielle Nutzung freigegeben sind und dass du die entsprechenden Nutzungsrechte hast.


    Bitte beachte alle Vorgaben, um unnötige Verzögerungen oder Probleme beim Vertrieb deiner Musik zu vermeiden. Minderwertige Cover-Bilder werden von den Musikservices abgelehnt. Beispiele für gute Cover-Bilder findest du in unseren Referenzen.

    Wenn du kein Cover-Bild hast, kannst du einfach unseren Cover-Bild Creator während des Uploads deines Albums nutzen, um ein hochwertiges Cover-Bild zu erstellen.

    Bei Bedarf kannst du dein Cover-Bild nachträglich durch eine Datenänderung anpassen.

  • Ja, du kannst beim Upload dein eigenes Label angeben. Dieses wird i.d.R. auch von den Musikservices übernommen (Ausnahme: Beatport). Wenn du kein eigenes Label hast, wird automatisch "YouTunez" angegeben.

    Du kannst deinen Label-Namen zusätzlich auch im Feld "Verlag" angeben. Wenn du keinen Verlag angibst, wird hier automatisch "Copyright Control" angegeben, was bedeutet, dass du als Künstler das Copyright hast (Selbst-/Eigenverlag).

  • Wenn dein Album anstößige bzw. potenziell jugendgefährdende Inhalte hat, muss es beim Upload im Feld "Explicit Lyrics" (nicht jugendfrei) gekennzeichnet werden.

    Schon bei der Nutzung einfacher Ausdrücke im Song-Titel oder Text (z.B. Fuck, Shit, Bitch, Whore, Damn, N*-Wort etc. in der jeweils genutzten Sprache) muss dies entsprechend gekennzeichnet werden, sonst wird dein Album von den Musikservices abgelehnt. Gleiches gilt für die ausdrückliche Beschreibung von Gewalt, Sex oder harten Drogen (aber nicht, wenn sie nur umschrieben bzw. angedeutet werden, z.B. durch eindeutige Metaphern).

    Wenn ein Song sowohl als "Explicit Version" als auch als "Clean Version" (z.B. Radio Edit) verfügbar ist, muss beim Explicit-Titel "Explicit" und beim Clean-Titel "Clean" ausgewählt werden. "Clean" darf nur dann ausgewählt werden, wenn es auch eine Explicit-Version gibt.

  • Beim Upload kannst du angeben, wann das Prelistening/Vorhören jedes Songs auf den Download-Services beginnen soll (0-99 Sekunden ab Song-Start). Die Prelisten Startzeit wird von einigen Musikservices übernommen (z.B. iTunes), von Musikservices mit festen Startzeiten aber nicht (z.B. Amazon). Es gibt also keine Garantie für die Prelisten Startzeit.

  • Da du beim Vertrieb deiner Musik Musikservices wie Spotify, iTunes, Amazon, Google, Deezer etc. nutzt, unterliegen deine Alben auch den Vorgaben dieser Musikservices. Wir sind dazu verpflichtet die Vorgaben einzuhalten. Daher passen wir deine Alben wenn nötig so an, dass sie den aktuellen Vorgaben entsprechen und veröffentlicht werden können bzw. in den Musikservices verfügbar bleiben. Falls das nicht möglich ist, kontaktieren wir dich.

    Um dringend nötige Änderungen im Voraus zu vermeiden, beachte bitte die Vorgaben für Titel, Künstlername und Cover-Bild. Zusätzlich müssen auch Infos wie Genre, Sprache (Titel), Sprache (Songtext), Explicit Lyrics, Songwriter, Komponist, Verlag etc. korrekt angegeben werden, damit dein Album veröffentlicht werden kann. Um typische Fehler zu vermeiden, kannst du beim Upload hilfreiche Infos zu jedem Eingabefeld aufrufen.

Veröffentlichung

  • Spotify, iTunes, Amazon, Google und Deezer benötigen in der Regel 1-3 Tage zur Veröffentlichung. Bei den anderen Musikservices ist dein Album nach ca. 1-3 Wochen erhältlich.

    Wir haben leider keinen Einfluss auf die aktuellen Bearbeitungszeiten der Musikservices und können nicht genau voraussagen, wann ein Album von einem bestimmten Musikservice veröffentlicht wird. In Einzelfällen kann es zu Verzögerungen kommen, insbesondere wenn die Vorgaben für Titel, Künstlername und Cover-Bild nicht genau befolgt werden.

    Wir können die Einhaltung eines gewünschten Release-Datums nicht garantieren. Um ein wichtiges Release-Datum einzuhalten, sollte der Upload mind. 4 Wochen vor dem geplanten Release-Datum stattfinden.

    Sollte dein Album nach 4 Wochen noch nicht veröffentlicht sein, kontaktiere bitte unseren Support.

  • Wenn du in deinem Kundenkonto unter "Alben" einen Album auswählst, siehst du, ob die Links zu iTunes, Spotify, Amazon, Google und Deezer bereits gefunden wurden. Beim Klick auf ein Musikservice-Logo wirst du direkt zu deinem Album weitergeleitet und kannst den Link kopieren. Links zu weiteren Musikservices findest du über die Suchfunktion des jeweiligen Musikservices.

    Nicht jeder Musikservice-Link kann sofort bzw. automatisiert gefunden werden. Es kann vorkommen, dass einzelne Musikservice-Links nicht aktuell sind oder dein Album bereits in einem Musikservice verfügbar ist, auch wenn der Link noch nicht angezeigt wird.

  • Eine Datenänderung ist die Änderung der Metadaten eines bereits vertriebenen Albums. So kannst du nachträglich z.B. Titel, Künstlernamen und Schreibfehler korrigieren oder das Cover-Bild austauschen. Eine Datenänderung kostet einmalig 12,- € pro Album (inkl. MwSt).

    Die Bearbeitungszeit der Musikservices beträgt ca. 1-30 Tage. Wir leiten die Datenänderung sofort an alle Musikservices weiter, haben aber keinen Einfluss auf die korrekte Durchführung. Mehrere kurzfristige Datenänderungen bei einem Album sollten vermieden werden.

    Sollte die Datenänderung nach 6 Wochen noch nicht von den Musikservices umgesetzt sein, kontaktiere bitte unseren Support.

  • Jedes deiner Alben ist so lange erhältlich, bis du es durch eine Album-Löschung aus den Musikservices entfernen lässt. Album-Löschungen sind jederzeit kostenlos möglich und haben keine Auswirkung auf deine Flatrate.

    Die Bearbeitungszeit der Musikservices beträgt ca. 1-30 Tage. Bis zur vollständigen Löschung werden alle noch eingehenden Verkaufserlöse weiter abgerechnet und dir gutgeschrieben.

    Sollte dein Album nach 6 Wochen noch nicht aus allen Musikservices gelöscht sein, kontaktiere bitte unseren Support.

  • Es ist nicht möglich Audio-Dateien eines Albums nachträglich auszutauschen. Es ist ebenfalls nicht möglich einzelne Songs hinzuzufügen oder zu entfernen. Stattdessen muss das bestehende Album gelöscht werden und ein neues Album hochgeladen werden. Bitte achte deshalb genau darauf, beim Upload die korrekten Audio-Dateien auszuwählen.

  • Das Musik-Streaming ist heute bei Musikhörern bereits beliebter als Downloads und somit sehr wichtig für die Verbreitung deiner Musik und deinen Verkaufserlös. Ein Ausschluss von Streaming führt zu deutlich weniger Verkaufserfolg und ist deshalb nicht möglich.

  • Wenn du mehr Alben benötigst, kannst du ein Upgrade deiner Flatrate machen. Ein Upgrade ist jederzeit in eine höherwertige Flatrate möglich.

    Mit dem Upgrade wird ein neuer Flatrate-Vertrag geschlossen, der die bestehende Flatrate ersetzt. Bereits vorhandene Alben werden dabei kostenlos in die neue Flatrate übernommen. Nicht genutzte Alben der alten Flatrate verfallen bei einem Upgrade. Bereits bezahlte Flatrate-Gebühren für die alte Flatrate werden bei einem Upgrade nicht verrechnet oder angerechnet. Ein Downgrade in eine niedrigere Flatrate ist nicht möglich.

    Die Möglichkeit zum Upgrade findest du in deinem Kundenkonto unter "Meine Flatrate".

  • Wenn du mehr als 5 Alben pro Jahr benötigst, kannst du die Label Flatrate einfach mehrfach bestellen. Mit 2x Label Flatrate erhältst du so 10 Alben pro Jahr, mit 3x Label Flatrate 15 Alben usw. Wenn du mehr als 25 Alben pro Jahr hast, melde dich bitte bei unserem Support.

  • Die Künstler-Profile bei den Musikservices werden von den Musikservices automatisch erstellt. Wir haben derzeit keinen Einfluss darauf, was dort angezeigt wird. Manche Musikservices bieten aber die Möglichkeit, Künstler-Profile selbst validieren zu lassen und ermöglichen so die Bearbeitung des Profils. Bitte wende dich dafür an den jeweiligen Musikservice.

Verkaufszahlen

  • Dein Download- und Streaming-Verkaufserlös variiert je nach Musikservice und Land. Du erhältst immer 100% vom bei uns eingehenden Verkaufserlös, also 10x mehr als bei einem üblichen Plattenvertrag. Hier ein Beispiel für einen Download bei iTunes:

    Dein Anteil pro DownloadSongAlbum
    Dein Anteil (100%)0,62€6,18€
    Preis (z.B iTunes DE)0,99€9,99€
    - Musikservice-Anteil (inkl. Urheberabgaben, Steuern etc.)- 0,37€- 3,81€
  • Der genaue Verkaufspreis wird immer vom jeweiligen Musikservice festgelegt und ist vom Verkaufsland abhängig. Du hast aber beim Upload die Möglichkeit, das Preisniveau für Downloads auszuwählen:

    • Billig (ca. 50%)
    • Günstig (ca. 80%)
    • Normal (100%, empfohlen)
    • Teuer (ca. 130%)
    • Premium (ca. 150%)

    "Teuer" und "Premium" sollten nur in Ausnahmefällen genutzt werden. Es ist nicht möglich Alben kostenlos anzubieten.

  • Du kannst deine aktuellen Verkaufszahlen jederzeit in deinem Kundenkonto einsehen. Wir legen dir automatisiert die Zahlen vor, die uns aktuell von den Musikservices übermittelt werden. Wir können nicht voraussagen, wann wir welche Verkaufszahlen gemeldet bekommen.

    Die Verkaufszahlen sind unterteilt in Vorschau und Abrechnung:

    In der Vorschau siehst du die Verkäufe der letzten 4-16 Wochen bei Spotify, iTunes, Amazon, Google und Deezer (noch ohne Verkaufserlös). So kannst du verfolgen, wie viel du aktuell verkaufst und den Erfolg deiner Promotion messen. Die Vorschau-Zahlen werden täglich aktualisiert und dienen als Orientierung. Nicht alle Musikservices liefern Vorschau-Zahlen und nicht alle Verkäufe werden zeitnah gemeldet. Nach 16 Wochen verschwinden ältere Zahlen aus der Vorschau und werden anschließend abgerechnet.

    In der Abrechnung siehst du alle bereits abgerechneten Verkäufe und deinen Verkaufserlös. Die Abrechnung wird einmal monatlich durchgeführt. Es dauert aber mind. 4 Monate ab dem jeweiligen Verkaufsdatum, bis ein Verkauf in der Abrechnung erscheint. In Einzelfällen und bei kleineren Musikservices kann die Abrechnung bis zu 9 Monate dauern. Dein Verkaufserlös aus der Abrechnung wird in deinem Kundenkonto als Guthaben hinzugefügt.

    HINWEIS: Wir können die Richtigkeit, der von den Musikservices übermittelten Verkaufszahlen nicht überprüfen. Die Vorschau-Zahlen sind grundsätzlich ohne Gewähr und unterliegen gegebenenfalls noch Korrekturen durch die Musikservices (z.B. wegen Zahlungsfehler, Rückbuchung, Stornierung, technischen Fehlern oder Betrugsversuchen). Es gibt daher keinen Anspruch auf die Vorschauzahlen. Nur die Abrechnung zeigt tatsächlich bereits von den Musikservices abgerechnete Verkäufe. Da die Musikservices mittlerweile täglich Milliarden Downloads und Streams verarbeiten, kann es gelegentlich zu Verzögerungen kommen, auf die wir leider keinen Einfluss haben.

  • Sobald wir eine Abrechnung für deine Verkaufserlöse erhalten, wird der entsprechende Betrag deinem Guthaben hinzugefügt. Die Auszahlung deines Guthabens kannst du jederzeit ab einer Höhe von 30,- € anfordern. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 2-3 Wochen (spätestens nach 60 Tagen) auf ein PayPal-Konto oder deutsches Bankkonto. Bei PayPal fallen zusätzlich PayPal-Gebühren für die Auszahlung an.

    Sollte deine Auszahlung nach 60 Tagen noch nicht bei dir eingegangen sein, kontaktiere bitte unseren Support.

  • Wenn Vorschau-Zahlen verschwinden, liegt das daran, dass in der Vorschau immer nur die Verkäufe der letzten 16 Wochen angezeigt werden. Nach 16 Wochen verschwinden die älteren Zahlen aus der Vorschau und werden anschließend abgerechnet.

    Die Vorschau-Zahlen sind grundsätzlich ohne Gewähr und unterliegen gegebenenfalls noch Korrekturen durch die Musikservices (z.B. wegen Zahlungsfehler, Rückbuchung, Stornierung, technischen Fehlern oder Betrugsversuchen). Es gibt daher keinen Anspruch auf die Vorschauzahlen. Nur die Abrechnung zeigt tatsächlich bereits von den Musikservices abgerechnete Verkäufe.

  • Mach einfach einen Test-Download deines Albums bei iTunes. Dieser wird normalerweise innerhalb von 1-3 Tagen in deiner Vorschau angezeigt. Bitte bedenke aber, dass es gelegentlich zu Verzögerungen kommen kann, auf die wir leider keinen Einfluss haben.

  • Beim Upload deines Album hast du die Möglichkeit ein gewünschtes Release-Datum anzugeben. Wenn das Release-Datum mind. 1-2 Wochen in der Zukunft liegt, wird dein Album höchstwahrscheinlich schon vorher zur Vorbestellung in einigen Musik-Download Services verfügbar sein (z.B. iTunes, Amazon, Google).

    Die vorbestellten Downloads erfolgen erst zum Release-Datum und werden anschließend in den Verkaufszahlen angezeigt. Wenn du z.B. in die iTunes-Charts einsteigen willst, solltest du möglichst viele Vorbestellungen haben.

    Auf die Verfügbarkeit als Vorbestellung haben wir keinen Einfluss, diese hängt alleine von den Musikservices ab. Je länger der Zeitraum zwischen Upload und gewünschtem Release-Datum ist, desto besser (optimal sind ca. 4 Wochen Vorlauf).

  • Deine Reichweite als Musiker ist ab sofort größer als je zuvor. Denn neben den weltweit führenden Download- und Streaming-Services beliefern wir jetzt auch Facebook und Instagram mit deiner Musik. Dadurch haben über 3 Milliarden monatlich aktive Nutzer der sozialen Netzwerke die Möglichkeit, deine Musik in ihren Posts, Fotos oder Stories zu teilen und du erhältst bei jedem Aufruf einen kleinen Anteil. So kannst du auch selbst deine Musik ganz einfach teilen und promoten.

    Die Integration auf Facebook und Instagram ist noch neu und wird derzeit getestet und zunehmend ausgeweitet. Es gibt keinen Anspruch darauf, dass deine Musik auf Facebook und Instagram verfügbar ist. Laut Facebook erhalten wir die ersten Reports und Abrechnungen deiner Verkaufszahlen erst gegen Ende 2020. Wir werden dann rückwirkend alle bis dahin erfolgten Aufrufe abrechnen und in deinem Kundenkonto gutschreiben. Die Höhe der Vergütung pro Stream ist derzeit noch nicht bekannt.

    Die Integration von Facebook und Instagram ist eine großartige Chance für alle Künstler, Bands, Produzenten und Independent Labels ihre Musik weiter zu verbreiten, mehr Fans zu gewinnen und zusätzliches Geld zu verdienen. Daher ist es nicht möglich, Facebook und Instagram vom Online Musikvertrieb auszuschließen.

Rechtliche Fragen

  • Du behältst alle Rechte an deiner Musik. Wir benötigen nur das Recht für den weltweiten Online Musikvertrieb für die hochgeladenen Songs, solange wir diese vertreiben. Die bei uns hochgeladenen Songs dürfen also nicht zeitgleich über einen anderen Musikvertrieb oder direkt an einen Musikservice vertrieben werden. Du kannst deine Musik aber weiter in jeder anderen Weise auswerten, z.B. auf CD, LP, in YouTube-Videos oder als Stream oder Download auf deiner eigenen Homepage.

  • Du benötigst die Rechte an allen Songs bzw. Audio-Aufnahmen ("Masterrecht"), die Genehmigung aller Urheber (Komponist und Songwriter bzw. Musikverlag) sowie die Rechte am Cover-Bild. Wenn du Inhalte von anderen verwendest, benötigst du dafür immer eine Nutzungsgenehmigung (z.B. für Tonaufnahmen, Instrumentals, Samples, Melodien, Texte, Kompositionen, Künstlernamen, Markennamen, Logos, Grafiken, Bilder, Fotos etc.). Ohne Nutzungsgenehmigung darfst du diese Inhalte nicht über YouTunez vertreiben lassen.

    Du bist selbst dafür verantwortlich, alle benötigten Nutzungsrechte für deine Alben vor dem Upload einzuholen. Wir empfehlen dir schriftliche Genehmigungen aller Rechteinhaber einzuholen, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Mit dem Upload eines Albums bestätigst du, dass du alle benötigten Rechte besitzt bzw. eingeholt hast und versicherst, dass keinerlei Rechte Dritter verletzt werden. Für alle Rechtsverletzungen haftest du selbst in vollem Umfang.

  • Du kannst unseren Service mit oder ohne GEMA-Mitgliedschaft nutzen. Eine Anmeldung lohnt sich erst, wenn deine Musik bereits sehr oft verkauft, dauerhaft im Radio gespielt oder anderweitig in größerem Rahmen lizensiert wird. Für Newcomer ist eine Anmeldung bei der GEMA aufgrund der Bürokratie und Kosten nicht empfehlenswert.

    Die Abrechnung der Urheber-Abgaben erfolgt zwischen den Musikservices und der GEMA. Bei Fragen hierzu, wende dich bitte an die GEMA.

  • Für die Nutzung von Teilen oder Ausschnitten aus fremden Werken ("Samples") benötigst du die Genehmigung des Labels, welches die Rechte an den Songs bzw. Audio-Aufnahmen hat ("Masterrecht"). Falls du Samples aus Musik-Bibliotheken verwendest, musst du vorher sicher stellen, dass diese für die kommerzielle Verwendung freigegeben sind.

  • Bei Remixes muss als Version "Remix" ausgewählt werden. Zusätzlich kann im Song-Titel der Remixer (falls vorhanden) wie folgt angegeben werden: "Song Titel (Remix by XY)".

    Für die Veröffentlichung von Remixes, wo die Rechte am Original-Song nicht dir selbst gehören, benötigst du immer die schriftliche Genehmigung des Labels (für die Verwendung der Audio-Aufnahmen) sowie der Urheber bzw. des Musikverlags (für die Bearbeitung bzw. Veränderung von Text und Komposition). Die Verwendung fremder Werke ohne eine entsprechende Nutzungsgenehmigung ist strafbar.

    Bei DJ-Mixes werden die Genehmigungen für jeden einzelnen Song benötigt, was in der Praxis fast unmöglich ist. Deshalb vertreiben wir grundsätzlich keine DJ-Mixes.

  • Cover-Versionen dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der Urheber hochgeladen werden. Eine Ausnahme davon bilden Original-Werke, die bei der GEMA gemeldet sind (siehe GEMA-Datenbank). Bei GEMA-gemeldeten Original-Werken benötigst du keine Genehmigung, sofern alle weiteren Vorgaben eingehalten werden:

    • Du bist verpflichtet, alle Urheber (Komponist, Songwriter, Musikverlag) des Originals korrekt und mit vollständigem Namen anzugeben (keine Abkürzungen, Künstler- oder Band-Namen). Wir empfehlen hierfür die GEMA-Datenbank zu nutzen.
    • Der Name des Original-Künstlers darf nicht genannt werden, da dieser nicht an deiner Cover-Version beteiligt ist. Im Titel darf auch nicht "Originally Performed By", "In the Style of", "Tribute to" oder "Cover of" verwendet werden. Der Original-Künstler darf auch nicht auf dem Cover-Bild genannt oder abgebildet werden.
    • Du darfst den Song-Titel des Originals nicht verändern.
    • Beim Upload muss im Feld "Version" immer "Cover Version" ausgewählt werden.
    • Du darfst keine Aufnahmen oder Teile der Aufnahmen des Originals verwenden. Du kannst dir dieses Recht aber vom jeweiligen Label schriftlich einräumen lassen.
    • Du darfst das Original-Werk in Text und Komposition nicht bearbeiten bzw. verändern. Du kannst dir dieses Recht aber von den jeweiligen Urhebern bzw. dem Musikverlag schriftlich einräumen lassen.
    • Cover-Versionen dürfen nicht exakt wie das Original-Werk klingen bzw. reine Kopien sein, da solche "Sound-a-like"-Versionen von den Musikservices abgelehnt werden.
    • Falls das Original-Werk nicht bei einer Verwertungsgesellschaft (z.B. GEMA) gemeldet ist, die die entsprechenden Rechte für Cover-Versionen einräumen kann, bist du verpflichtet, die Genehmigung direkt bei den Urhebern schriftlich einzuholen.


    Cover-Versionen sind rechtlich häufig problematisch. Deshalb empfehlen wir immer eine schriftliche Genehmigung aller Rechteinhaber einzuholen oder einen Anwalt für Urheberrecht zu fragen.

    Wir können die Veröffentlichung von Cover-Versionen nicht garantieren. Manche Cover-Versionen werden von den Musikservices abgelehnt, wenn bereits zu viele Versionen des selben Songs vorhanden sind. Die Ablehnung eines einzelnen Cover-Songs führt dabei zur Ablehnung des kompletten Albums.

  • Jeder Künstlername muss einzigartig und unverwechselbar sein. Du musst deshalb bereits bevor du unseren Service nutzt sicherstellen, dass dein Künstlername nicht schon von anderen Künstlern oder Bands verwendet wird (z.B. per Suche auf Google, Spotify, iTunes, YouTube).

    Die Groß- und Kleinschreibung einzelner Buchstaben sowie die Verwendung von Sonderzeichen sind rechtlich nicht ausreichend, um einen Künstlernamen einzigartig und unverwechselbar zu machen.

    Wird der von dir gewählte Künstlername bereits verwendet, verletzt du die Rechte des jeweiligen Künstlers und deine Alben erscheinen auf den Musikservices im bereits vorhandenen Künstler-Profil und können somit jederzeit gelöscht werden. Zudem kannst du wegen der Verletzung von Namens- oder Markenrechten abgemahnt und auf Schadensersatz verklagt werden. Es gibt keinen Anspruch auf ein eigenes Künstler-Profil in den Musikservices, wenn der Künstlername bereits von anderen verwendet wird.

    Wird dein Künstlername bereits verwendet, musst du ihn dringend ändern, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Dabei musst du darauf achten, dass der neue Künstlername einzigartig und unverwechselbar ist. Gegebenenfalls müssen auch die Cover-Bilder deiner Alben entsprechend angepasst werden, falls der Künstlername dort vermerkt ist. Wenn du hingegen der Meinung bist, dass du die Rechte am Künstlernamen hast, wende dich bitte an einen Anwalt.

    Bei Bedarf kannst du deinen Künstlernamen nachträglich durch eine Datenänderung anpassen.

  • Soweit nicht anders mit dem Finanzamt vereinbart, musst du die von uns ausgezahlten Gutschriften in deiner Steuererklärung als Einnahmen angeben. Rechnungen von uns können als Ausgaben angegeben werden, evtl. auch die Kosten für Musik-Equipment, Tonstudio-Aufnahmen, Musiker, Grafiker, erworbene Lizenzen etc. Ein Gewerbe bzw. Unternehmen muss i.d.R. erstmal nicht angemeldet werden. Genauere Infos erhältst du bei einem Steuerberater oder direkt beim Finanzamt.

    Die Steuerklärung für 2020 muss in der Regel erst Ende 2021 eingereicht werden. Ob tatsächlich Steuern anfallen, hängt dann von verschiedenen Faktoren ab. Newcomern raten wir: Erstmal Musik verkaufen, dann um möglicherweise anfallende Steuern kümmern.

  • Wenn du gegen Rechte Dritter Gesetze oder unsere AGB verstößt, werden deine Alben ggf. sofort gelöscht, dein Kundenkonto gesperrt oder gelöscht und Auszahlungen storniert.

    Darüber hinaus stellen Rechtsverletzungen häufig Straftaten dar, bei denen weitere Folgen drohen. Hierzu gehören Vertragsstrafen, Abmahnungen, Anwaltskosten, Unterlassungsklagen, Schadensersatzforderungen sowie gerichtliche Geld- oder Freiheitsstrafen. Bitte achte deshalb genau darauf, dass du keinerlei Rechte verletzt.

    Als typische Rechtsverletzungen gelten z.B.:

    • ”Streaming-Betrug”, also die künstliche Erhöhung bzw. Manipulation der Streaming-Zahlen bei den Musikservices (z.B. durch den Einsatz von automatisierten Prozessen oder Skripten, der Verwendung mehrerer Musikservice-Nutzerkonten über die dauerhaft deine Alben bzw. Songs abgespielt werden oder über Drittanbieter, welche Streams zum Kauf anbieten)
    • Verwendung von Audio-Aufnahmen (z.B. Samples oder Instrumentals) ohne entsprechende Zustimmung der betreffenden Rechteinhaber
    • Verwendung von Texten und/oder Kompositionen ohne entsprechende Zustimmung der betreffenden Rechteinhaber
    • Falsche Urheberangaben (z.B. falscher Songwriter, Komponist, Verlag oder unvollständige/falsche Angaben und/oder Schreibweisen)
    • Unerlaubte Cover-Versionen, Remixes, DJ Mixes oder andere Bearbeitungen ohne entsprechende Zustimmung der betreffenden Rechteinhaber
    • Verwendung von Bildern, Fotos oder Grafiken ohne entsprechende Zustimmung der betreffenden Rechteinhaber
    • Verwendung von Logos oder Markennamen ohne entsprechende Zustimmung der betreffenden Rechteinhaber
    • Falsche Angaben im Kundenkonto
    • Unberechtigte Verwendung von Künstlernamen Dritter

    HINWEIS: Es ist technisch nicht möglich und wir sind auch nicht dazu verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der von dir hochgeladenen Alben zu überprüfen. Du bestätigst beim Upload, dass dadurch keinerlei Rechte verletzt werden und haftest daher für alle Schäden, Kosten und Aufwendungen, die sich aus einer Rechtsverletzung ergeben.

Sonstiges

  • Bitte kontaktiere unseren Support. Beschreib dein Problem möglichst genau, damit wir dir schnell helfen können (z.B. Angabe des Album-Titels, deines Internet-Browsers, Musikservices-Links etc.).

  • Du kannst bei uns jede Musikrichtung vertreiben. Wir bieten hunderte Genres zur Auswahl. Die einzige Ausnahme ist "Klassik" (z.B. Bach, Mozart, Beethoven, Schubert), denn dafür gelten besondere Anforderungen und Klassik-Alben werden häufig von den Musikservices abgelehnt, da bereits zu viele Cover-Versionen vorhanden sind. Deshalb können wir keine Musik mit dem Genre "Klassik" vertreiben.

    Wenn du "Soundtrack" als Genre wählst, muss auch ein Film zum Soundtrack existieren, sonst wird dein Album von den Musikservices abgelehnt.

  • Unsere Promo Tools helfen dir bei der Vermarktung deiner Alben. Sie sind selbsterklärend und so gestaltet, dass du sie ohne technisches Wissen mit wenigen Klicks erstellen und verwenden kannst. Weitere Infos findest du unter Promotion.

  • Zur Abrechnung der Verkäufe benötigt jeder Song einen eigenen ISRC-Code (zur Song-Identifikation) und jedes Album einen EAN/UPC-Code (zur Produkt-Identifikation). Alle benötigten Codes sind in unseren Flatrates inklusive und du musst dir keine Gedanken darum machen.

    Die Codes kannst du in deinem Kundenkonto unter "Alben" einsehen, nachdem das Album von uns vertrieben wurde. Du kannst die von uns vergebenen Codes auch für deine CD- oder Vinyl-Produktion verwenden, wenn es sich um exakt das selbe Album handelt.

    Wenn du eigene ISRC-Codes hast, kannst du diese beim Upload eingeben (nur mit Label Flatrate). Bei digitalen Alben ist es wichtig, für jeden neu veröffentlichten Song/Track auch einen neuen ISRC zu vergeben, das gilt auch bei Re-Releases. Ein ISRC darf, im Gegensatz zu physischen Alben, nicht mehrfach verwendet werden, auch wenn der Song derselbe ist. Doppelt verwendete ISRCs werden von uns gegebenenfalls ersetzt, um einen reibungslosen Vertrieb zu gewährleisten.

  • Für den Online Musikvertrieb wird der LC nicht benötigt und da wir keine weiteren Rechte an deinen Tonaufnahmen haben, können wir auch keinen LC vergeben. Wenn du trotzdem einen LC benötigst, wende dich bitte an die GVL die LCs vergibt oder ein Tonträger-Presswerk, welches die Nutzung von LCs anbietet.

  • Ja. Allerdings müssen Hörbücher wie normale Musik-Alben hochgeladen werden und sollten immer in mehrere Songs (bzw. Kapitel) mit max. 10 Minuten Spieldauer aufgeteilt werden. Die Spieldauer des gesamten Albums sollte max. 120 Minuten haben. Die Track-Titel müssen beginnen mit "Kapitel 1: Titel XY" oder "Teil 1: Titel XY". Beim Upload muss zudem als Genre "Audiobook" ausgewählt werden und der Name des Autors muss als Songwriter und Komponist eingetragen werden. Die Gesamtanzahl an Tracks hat, wie auch bei Musik-Alben, Einfluss auf den gesamten Verkaufspreis.

    Hörbücher werden nicht an Apple Music bzw. iTunes geliefert, da hierfür besondere Vorgaben gelten. Aus wirtschaftlichen Gründen werden Hörbücher i.d.R. auch nicht an Musik-Streaming Services geliefert.

  • Wir sind ein Online Musikvertrieb und vertreiben keine herkömmlichen Tonträger wie CDs oder LPs. Dadurch sparen wir Produktions-, Verpackungs-, Lagerungs-, Versand- und Rücknahmekosten und schonen die Umwelt.

    Der Vertrieb von Musikvideos ist derzeit noch teuer, die Einnahmen aber sehr gering. Wir empfehlen Musikvideos kostenlos zur Promotion auf YouTube und anderen Social-Media-Kanälen zu veröffentlichen. In der Beschreibung des Videos sollte der Link zu einem Musikservice eingebunden werden.

  • Beatport veröffentlicht nur bestimmte Musik-Genres ("Dance" und "Electronic") und behält sich das Recht vor, Alben ohne Begründung abzulehnen. Es gibt also keine Garantie für die Veröffentlichung auf Beatport. Als Label wird bei Beatport immer "YouTunez" angegeben.

  • Dein Verkaufserfolg hängt von der Qualität deiner Musik, des Cover-Bildes und deiner Promotion ab. Hier findest du hilfreiche Tipps zum Online Musikvertrieb.